touché.ch prägt die Debatte
touché.ch wurde im September im Zusammenhang um die Frage wie „unabhängig“ IV-Gutachter effektiv sind, ein erstes Mal in der Presse erwähnt. Der Beitrag hat eine ganze Serie im Blick angestossen. Touché.ch hat zudem mit zwei Eingaben an die Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates erfolgreich lobbyieren können.
Wir erwarten konkrete Entscheidungen zur Verbesserung der Fairness der IV-Begutachtungsverfahren zugunsten der Versicherten.
Blick 24.11.2019: https://www.blick.ch/news/schweiz/die-iv-und-ihr-handycap-ein-invalides-system-id15630871.html
Blick 1.9.2019: https://www.blick.ch/news/politik/das-grosse-geschaeft-mit-der-invalidenversicherung-zwei-st-galler-aerzte-kassierten-fuer-iv-gutachten-je-1-8-millionen-id15493916.html
Die Unabhängigkeit der IV-Gutachter ist in Frage gestellt
touché.ch verlangt, dass die IV die Unabhängigkeit und Qualität von Gutachtern überprüft. Lesen Sie im Artikel des Sonntagsblicks vom 1.9.19 welche Probleme sich stellen.
touché.ch unterstützt das Referendum gegen das neue Überwachungsgesetz
touché.ch - der Schmerzverband unterstützt das Referendum gegen das umstrittene „Observationsgesetz“
Wir sind sehr froh, dass das Referendum zustande gekommen ist.
Die Abstimmung über dieses Referendum wird am 25. November 2018 stattinden. Wir rufen Sie heute schon dazu auf, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat in einem Urteil aus dem Jahre 2016 entschieden, dass es in der Schweiz keine genügende gesetzliche Grundlage für durch Sozialversicherungen durchgeführte heimliche Observation gibt.
Das Parlament in Bern hat nun in der letzten Session im Eilverfahren ein Gesetz beschlossen, welches sämtlichen Sozialversicherungen (u.a. IV, UV, ALV, AHV, KV) mehr Kompetenzen einräumt, als sie Polizei und Nachrichtendienst haben. Die Versicherungslobby konnte sich ohne grösseren Widerstand durchsetzen.
Observationen sollen künftig nach Ermessen des Versicherungsmitarbeiters angeordnet werden können, ohne dass ein Richter die Voraussetzungen für den erheblichen Grundrechtseingriff überprüft. Jeder, der eine Leistung einer Sozialversicherung bezieht, kann künftig unbürokratisch heimlich beobachtet und gefilmt werden. Es sind sogar Aufnahmen auf dem Balkon oder in den Innenraum möglich.
Zum Vergleich: Straftäter, Terroristen und andere Schwerkriminelle dürfen nicht einmal von der Polizei ohne richterliche Genehmigung überwacht werden. Weshalb Terroristen einen besseren Grundrechtsschutz verdienen, als versicherte Personen, kann von niemandem erklärt werden.
touché.ch fordert im Sinne eines rechtsstaatlichen Minimalstandards, dass sämtliche Observationen von einem Richter zu genehmigen sind.
Schmerz lass nach - neue Wege der Behandlung
TV-Sendung in der 3sat-Mediathek
https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=PGIaL441q4M
Kreuzweh, Kopf- und Gliederschmerzen: für Millionen ein Dauerzustand. Anders als lange angenommen, sind chronische Schmerzen jedoch nicht bloß ein Symptom, sondern die Krankheit selbst. Und die ist behandelbar.
Was Praktiker längst gewusst haben, ist jetzt auch wissenschaftlich belegt: Für eine wirksame Therapie gegen chronische Schmerzen braucht es mehr als Tabletten und chirurgische Eingriffe. Die neue Dokumentation von Kuet Langbein und Stefan Wollner zeigt, wie Schmerzpatienten dank neuer Behandlungsmethoden lernen, mit ihrem Leiden umzugehen.
Unsere Empfehlung an Ärzte
Sehr geehrter Herr Doktor, sehr geehrte Frau Doktor
touché.ch - der Schmerzverband vertritt die Anliegen und Interessen von chronischen Schmerzpatienten in der Schweiz und bietet diesen ein breites Beratungs- und Informationsangebot.
In der täglichen Arbeit mit Betroffenen zeigt sich immer wieder, dass der Fokus im Umgang mit Versicherungen viel zu wenig auf die berufliche Integration gelegt wird.
touché.ch - der Schmerzverband setzt sich vehement für die berufliche und gesellschaftliche Integration von Menschen mit chronischen Schmerzen ein.
> Ihre Rolle als behandelnder Arzt ist dabei zentral.
Heimliche Observationen sind auch bei der Invalidenversicherung unzulässig!
Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil vom 14.7.2017 (9C_806/2016) entschieden, dass es auch im Bereich Invalidenversicherung keine genügende gesetzliche Grundlage für heimliche Observationen gibt. Damit folgt das Bundesgericht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, welcher letztes Jahr entschied, dass durch Unfallversicherungen angeordnete heimliche Überwachungen unzulässig sind.
Herrscht bei der IV das Gutachter-"Unwesen"?
Es herrscht wenig Transparenz, wenn die IV Gutachtenaufträge vergibt, vorallem bei mono- und bidisziplinären Gutachten. Einige kantonale IV-Stellen wollen nicht öffentlich machen, mit welchen Fachleuten sie zusammenarbeiten. Diese Gutachten sind aber oft entscheidend dafür, ob ein Patient eine Rente erhält oder nicht. «Das Gutachter-Übel ist das Hauptproblem im Sozialversicherungsbereich», sagt der Präsident von touché.ch, Rainer Deecke, Geschädigtenanwalt in Zug.
«Bei gewissen Gutachtern weiss ich im Voraus, wie sie entscheiden.» Und zwar gegen den Patienten, gegen eine Leistung der IV.
Lesen Sie den Artikel aus dem Beobachter vom 23. Juni 2017 https://www.beobachter.ch/wirtschaft/gutachter-wenn-die-iv-mauert
Interessante Interpellation an den Bundesrat
Qualitätssicherung bei Rentenanpassungen infolge somatoformen Schmerzstörungen
In Fachkreisen bestehen Zweifel, ob im Fall von somatoformen Schmerzstörungen IV-Rentenanpassungen mit einem qualitativ und professionell genügenden Verfahren erfolgen. Deshalb wird der Bundesrat ersucht, einige Fragen zu beantworten.
Der vollständige Text ist hier zu lesen.
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173366
Auch wir sind auf die Antwort des Bundesrates gespannt.
Unsichtbare Behinderung – Fluch oder Segen?
Das Schwerpunktthema der Zeitschrift „Behinderung & Politik“ widmet sich der Frage, wie man mit sogenannt unsichtbaren Behinderungen umgehen soll. Vielen Betroffenen mit Schmerzkrankheiten stellen sich die Fragen, wem und wo erkläre ich meine Einschränkungen, welche Folgen hat ein solches „Coming-out“ eventuell, soll ich im Stillen leiden, und so weiter. Herausgeberin der Zeitschrift ist AGILE.CH – die Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Touché.ch ist Solidarmitglied von AGILE.CH.
Jahresbericht 2016
Wiedereingliederung: Zu krank zum arbeiten - zu gesund für die IV
Mitgliederaktion - das Buch "Gesichter des Schmerzes" zum Sonderpreis
Berufs- und Integrationsmassnahmen der IV
Verlangen Sie berufliche Massnahmen!
Menschen, die unter chronischen Schmerzen leiden, haben oftmals Probleme, ihre Beschwerden zu beweisen. Manchmal verursachen relativ geringe bildgebende Befunde beträchtliche Schmerzen. Auf der anderen Seite leben viele Menschen mit auffälligem Röntgenbefund und „objektivierbaren“ Veränderungen völlig beschwerdefrei.
Das Bundesgericht korrigiert sich selbst
Mit einem Leiturteil vom Juni 2015 ist die seit zehn Jahren geltende Rechtsprechung betreffend die Überwindbarkeit von Schmerzen Geschichte. Das Gericht hat erkannt, dass nicht a priori davon ausgegangen werden könne, dass Schmerzen bei gewissen Krankheitsbildern überwindbar seien. Ist das nun der grosse Schritt in Richtung Gerechtigkeit?
Zum Urteil des Bundesgerichtes betreffend Schmerzüberwindung vom 3. Juni 2015 (9C_492/2014)
Einige Bemerkungen zum Urteil für Betroffene von Schleudertrauma und Schmerzkrankheiten
Das Gutachten Müller-Kradolfer
Prof. Dr. Jörg Paul Müller
und Dr. iur. Matthias Kradolfer
Rechtsgutachten betreffend IV-Renten in Fällen andauernder somatoformer Schmerzstörungen und ähnlicher Krankheiten ...
Der Schmerz geht niemals weg
Beobachter vom 9.8.2013: Der Schmerz geht niemals weg
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